Allgemeine Geschäftsbedingungen Drohnenflug/Luftaufnahme

  1. Allgemeines

Folgende allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit dem Unternehmen:

VidPicMedia UG (haftungsbeschränkt)
Bereich Drohnenflug
Kieler Str. 12a
04357 Leipzig

  1.  Geltungsbereich

VidPicMedia UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend VidPicMedia genannt) erbringt Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Geschäftsbedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für künftige Geschäftsbeziehungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von VidPicMedia ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch VidPicMedia bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen der Kunden.

  1. Vertragsabschluss

VidPicMedia gibt nach Aufforderung durch den Kunden ein unverbindliches Angebot per Brief, Fax oder Email zu den Bedingungen dieser AGB ab. Dieses unverbindliche Angebot kann ganz oder in Teilen widersprochen werden. Sämtliche Kommunikation hierzu bedarf der Schriftform. Wird das unverbindliche Angebot ganz oder in Teilen bestätigt, bedarf es der Schriftform.
VidPicMedia ist berechtigt, den Auftrag innerhalb von 20 Tagen nach dessen Eingang bei VidPicMedia anzunehmen. Die Annahme erfolgt ebenfalls in Textform mit einer Auftragsbestätigung.
Nach Vertragsabschluss sind Änderungen im Zusammenhang mit vereinbarter Leistung und Vergütung nur möglich, soweit sich die Parteien über die Änderungen einigen.

Nebenabsprachen und in mündlicher Form abgegebene Absprachen bedürfen der Schriftform.

Der Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) verpflichtet sich VidPicMedia beim Vertragsabschuss über alle relevanten Umstände zur Durchführung der gebuchten Leistung mit bestem Wissen und Gewissen zu informieren. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Angaben unvollständig oder unzutreffend waren, obwohl der Kunde in der Lage gewesen wäre die richtigen Angaben zu machen, zu denen er von VidPicMedia aufgefordert war, behält sich VidPicMedia das Recht vor, die Anpassung des Vertrages zu Verlangen. Ist der Kunde nicht mit der Anpassung des Vertrages einverstanden, ist VidPicMedia berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen. Etwaige Kosten zur Vorbereitung und Durchführung der Dienstleistung trägt der Kunde.

  1. Mitwirkungs- und Informationspflicht des Kunden

Der Kunde ist zur Unterstützung bei Ausführung des Auftrages verpflichtet.

Rechtzeitig vor Ausführung des Auftrages überlässt der Kunde VidPicMedia unentgeltlich und auf eigene Kosten alle zur Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen, Materialien, Geräte, Unterlagen etc. . Zur Erfüllung des Auftrages werden VidPicMedia alle erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt.

Sofern die Tätigkeit von VidPicMedia direkt beim Kunden notwendig wird, hat der Kunde den Mitarbeitern von VidPicMedia oder von Ihr beauftragten Dritten den Zugang zu allen Räumlichkeiten, Installationen (Hardware, Software, Netzwerk usw.) und sonstigen Arbeitsmitteln zu ermöglichen, sofern diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.

Erfüllt der Kunde die erforderlichen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig und führt dies zu Verzögerungen oder Mehraufwand bei der Auftragsdurchführung, ist VidPicMedia berechtigt, dem Kunden die hierdurch entstandenen Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.

Der Kunde wird VidPicMedia zur Vorbereitung der Auftragsdurchführung beim Vertragsschluss über alle Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Auftrag informieren. Dazu zählt auch die Mitteilung des Auftragszwecks, der Art und Weise der geplanten Verwendung von Aufnahmen sowie des Umfangs der vom Kunden speziell für die Durchführung des Auftrags getätigten Aufwendungen. Dies gilt insbesondere bei einmaligen Ereignissen.

  1. Behördliche und private Genehmigungen

Ist es erforderlich das zu Durchführung des Auftrages behördliche Genehmigungen zur Erlaubnis des Aufstiegs (sog. Aufstiegsgenehmigung) erforderlich werden, verpflichtet sich der Kunde, VidPicMedia aktiv zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für Unterlagen die zur Erteilung der Erlaubnis des Aufstiegs erforderlich sind.

Ist es nicht möglich, bis zum geplanten Aufstieg eine o.g. Genehmigung zu erhalten, werden sich VidPicMedia über einen neuen Auftragstermin einigen.

Die Kosten zu obiger Aufstiegsgenehmigung trägt der Kunde.

Wird die beantragte Genehmigung nicht erteilt oder stellt sich nach dem Vertragsschluss heraus, dass die Durchführung des Auftrags gegen die geltenden Gesetze verstößt, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Kunde muss sich darüber informieren, ob die Durchführung eines Fluges die Inanspruchnahme fremden Eigentums, wie bspw. das Betreten eines Privatgrundstücks erfordert oder durch die Bild- und Filmaufnahmen die Privatsphäre von Dritten verletzt werden könnte; soweit dies der Fall ist, ist der Kunde für die Einholung der entsprechenden Erlaubnisse von Eigentümern und sonstigen Rechtsinhabern zuständig. Unterlässt der Kunde eine sorgfältige Prüfung etwaiger Drittrechte und wird VidPicMedia von Dritten wegen Verletzung von Erlaubnispflichten in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, VidPicMedia von etwaigen Ansprüchen freizustellen.

  1. Rechte als Auftragnehmer

Gegenüber ihren Mitarbeitern oder von ihnen beauftragten Dritten ist allein VidPicMedia weisungsberechtigt.

VidPicMedia ist zur Durchführung des Auftrages berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages oder eines Teils hiervon, Tätigkeit Dritter zu bedienen, welche über die notwendigen Qualifikationen verfügen.

  1. Leistungen

Zur Durchführung der im Vertrag genannten Leistungen wird ein Auftragstermin vereinbart. Zu diesem Termin müssen VidPicMedia alle erforderlichen behördlichen und Privaten Genehmigungen vorliegen. Fehlen diese ganz oder zum Teil, kann der Auftrag nicht durchgeführt werden.

Der Pilot entscheidet am Tag des Auftrages ob der Flug sicher durchgeführt werden kann, oder ob Umstände vorliegen, welche die Durchführung des Fluges beeinträchtigen oder Rechte Dritter gefährdet werden könnten. Die Entscheidung wird durch den Piloten nach Abwägung aller sicherheitsrelevanten Aspekte unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Vertragsparteien und der Allgemeinheit getroffen und bindet die Parteien. Umstände, die die Flugsicherheit beeinträchtigen können.

Flüge können nur sichergestellt werden, wenn folgende Grundkomponenten erfüllt sind:

  • Flüge sind generell nach Sonnenauf- und vor Sonnenuntergang möglich, Nachtflüge bedürfen einer Sondergenehmigung (Zusatzkosten)
  • Flüge bis Windstärke maximal 25 km/h
  • es muss immer Sichtkontakt zur Videodrohne bestehen (Sichtflug nach VFR-Regeln)
  • die Flughöhe beträgt standardmäßig maximal 100 m, höhere Flüge bedürfen einer Sondergenehmigung (Zusatzkosten)
  • Flugzeit je Akkusatz ca. 20 Minuten, 3 Sätze vorhanden, wenn Strom Vorort ist, können die Akkus geladen werden und dadurch die Flugzeit entsprechend verlängert werden.
  • Das Fluggerät ist technisch in der Lage den Auftrag unbeschadet zu beginnen und zu beenden

Kann der Auftrag nicht durchgeführt werden, werden die Parteien unverzüglich einen neuen Auftragstermin vereinbaren, soweit der Auftrag an einem anderen Termin durchgeführt werden kann und dies dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zuzumuten ist.

Wird der Auftrag aus den Gründen nicht durchgeführt, an denen weder VidPicMedia noch dem Kunden ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist, so trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Liegen die Gründe für den Abbruch des Auftrags im Verantwortungsbereich einer der Parteien, so hat diese Partei die gesamten Kosten zu tragen.

Dies gilt entsprechend, soweit die Wetterbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Qualität der Aufnahmen beeinträchtigen können; jede Partei trägt ihre Kosten.

  1. Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann einen Auftrag bis zur dessen Durchführung jederzeit kündigen.

Kündigt der Kunde einen Auftrag, ohne dass die Kündigung durch ein Verhalten von VidPicMedia veranlasst wurde, und die Leistungserbringung ihr auch möglich gewesen wäre, so wird der Kunde von der Zahlungspflicht nur befreit, soweit er die Kündigung gegenüber VidPicMedia mit einer Frist von mehr als vier Wochen vor dem Tag des Auftragstermins erklärt. Die Zahlungspflicht bleibt in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung bestehen, soweit der Kunde die Kündigung in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen vor dem Auftragstermin erklärt. Bei einer Kündigungserklärung im Zeitraum von unter zwei Wochen vor dem Auftragstermin bleibt die Zahlungspflicht des Kunden in Höhe von 90% bestehen.

 

  1. Höhere Gewalt; Leistungserschwerung nach dem Vertragsschluss

Wird nach dem Vertragsschluss die Leistungserbringung durch Höhere Gewalt dauerhaft oder für eine nicht absehbare Zeit unmöglich gemacht, so kann sowohl der Kunde als auch VidPicMedia vom Vertrag zurücktreten. Höhere Gewalt liegt bei Ereignissen vor, die VidPicMedia nicht zu vertreten hat und welche auch bei äußerster Sorgfalt unvorhersehbar und dadurch unabwendbar sind.
Dies ist bspw. bei Naturkatastrophen, Rohstoffmangel, Brand oder terroristischen Anschlägen der Fall.

Bei vorübergehenden Leistungshindernissen werden VidPicMedia und der Kunde eine Vertragsanpassung vornehmen, soweit dies den Parteien unter Abwägung der beidseitigen Interessen zumutbar ist.
Ist die Vertragsanpassung dem Kunden nicht zumutbar, weil bspw. die Leistungserbringung zu einem späteren Zeitpunkt für ihn keinen wirtschaftlichen Wert mehr hat, so kann er vom Vertrag zurücktreten.

Obiges gilt auch, wenn zur Durchführung des Auftrages, Tätigkeit Dritter zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.

Bei Höherer Gewalt stehen dem Kunden wegen der Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistung keine Schadensersatzansprüche gegen VidPicMedia zu.

  1. Geistiges Eigentum, Urheberrechte und Referenznachweise

Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Leistungen, an den Ergebnissen ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen gleich welcher Art, ist VidPicMedia.
Alle erstellten Werke sind urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird dem Kunden gewährt. Dies schließt die Rechte an Fotografien, Filmaufnahmen, Dokumentationen, Berichten, Planungsunterlagen, Auswertungen, Zeichnungen, Aufstellungen, Illustrationen, Katalogen, Know-how, Computerprogrammen und allen sonstigen Ergebnissen, die dem Kunden geliefert werden, ein.

Mit der Zahlung der Vergütung erwirbt der Kunde in der Regel die uneingeschränkten einfachen Nutzungsrechte. Der Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte des Kunden kann individualvertraglich erweitert werden.
Für die Arbeit verwendete Vorschläge der Kunden begründen kein Miturheberrecht. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen.

  1. Fälligkeit der Zahlungen

Die Zahlung wird nach der Durchführung des Auftrags fällig, sobald VidPicMedia dem Kunden in Stichproben von erhobenen Daten übermittelt und der Kunde die Qualität nicht beanstandet.
Die Aushändigung des gesamten Datenmaterials an den Kunden erfolgt nach dem Zahlungseingang bei VidPicMedia. Im Einzelfall kann hiervon eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.

Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag dem Konto von VidPicMedia gutgeschrieben worden ist. Der Kunde kann Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, wenn der zugrundeliegende Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

  1. Sachmängel; Nacherfüllung

Ein Mangel liegt vor, soweit das übergebene oder übermittelte Datenmaterial nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist. Besteht zwischen dem Kunden und VidPicMedia keine Einigkeit darüber, welche Eigenschaften vereinbart wurden, so sind die im unverbindlichen Angebot von VidPicMedia, sowie in der Auftragsbestätigung gemachten Angaben maßgeblich. Hat der Kunde sich über den Inhalt der gemachten Angaben geirrt, so hat VidPicMedia dafür nicht einzustehen, soweit sie von Richtigkeit der Angaben ausgehen konnte.

Ist die Beseitigung des Mangels am Datenmaterial möglich und VidPicMedia zumutbar, so wird der Kunde ihr die nötige Zeit zur Mangelbeseitigung geben. Soweit zur Mangelbeseitigung eine erneute Durchführung der Aufnahmen mit Flugsystemen erforderlich ist und beim Kunden keine Gründe vorliegen, die die Ablehnung der erneuten Aufnahmen rechtfertigen würden, so wird der Kunde VidPicMedia die Gelegenheit zur erneuten Durchführung der Aufnahmen geben und ihr dabei unterstützen.

Beim Fehlschlagen des Mangelbehebungsversuchs bleibt dem Kunden das Recht, die vereinbarte Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, soweit die Mangelbeseitigung dem Kunden entweder aus zeitlichen oder im Verhalten von VidPicMedia liegenden Gründen nicht zuzumuten oder nach dem Inhalt des Auftrags nicht möglich ist.
Der Rücktritt setzt voraus, dass der Mangel erheblich ist. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die vereinbarte Vergütung aufgrund des aufgetretenen Mangels mindestens 5% weniger betragen hätte, als sie tatsächlich betragen hat.

Die zur Mangelbeseitigung zusätzlich anfallenden Aufwendungen, wie bspw. Arbeits- und Materialkosten, trägt VidPicMedia.

  1. Haftung und Schadensersatz; Verjährung

Dem Kunden stehen gegen VidPicMedia Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz wegen einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten in folgenden Fällen zu:

A) Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der VidPicMedia oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von VidPicMedia beruhen.

B) Verursachung von darüberhinausgehenden Schäden, die

a. auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VidPicMedia oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung deren gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; oder

b. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung solcher Pflichten beruhen, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind, d.h. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten);

c. Haftung beim arglistigen Verschweigen eines Mangels.

Kommt VidPicMedia mit der Leistungserbringung ohne Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in Verzug, wird die Schadensersatzpflicht auf einen Betrag begrenzt, der dem Nettobetrag der vereinbarten Rechnungssumme entspricht. Erklärt der Kunde gegenüber VidPicMedia wegen des Leistungsverzuges den Rücktritt vom Vertrag, so gilt für den Schadensersatzanspruch des Kunden gegen VidPicMedia Satz 1 dieser Rubrik entsprechend.

Beim leicht fahrlässigen Handeln haftet VidPicMedia nicht für Schäden, die bei einer objektiven Betrachtung der Pflichtverletzung unvorhersehbar und untypisch sind. Als unvorhersehbar und untypisch gelten die Schäden auch, wenn VidPicMedia vom Kunden nicht hinreichend über die Bedeutung der Auftragsdurchführung für den Kunden und damit verbundenen Aufwendungen informiert wurde und VidPicMedia deshalb keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen konnte.

Für die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden wird der Schadensersatz beim leicht fahrlässigen Handeln für Vermögensschäden auf eine Summe in Höhe des Nettobetrages der vereinbarten Rechnungssumme begrenzt.

Die Ansprüche des Kunden gegen VidPicMedia verjähren in einem Jahr mit Ausnahme der Fälle der Buchst. A und B lit. a) bis c), für die die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe oder Übermittlung des Datenmaterials an den Kunden, oder wenn eine andere Leistung als Datenerhebung vereinbart war – mit der Vollendung einer solchen Leistung. Gleiches gilt auch für von VidPicMedia beauftragten Dritte sowie Erfüllungsgehilfen.

  1. Gerichtsstand; anwendbares Recht

Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis ergeben, sind die Gerichte am Sitz von VidPicMedia ausschließlich zuständig. Dies gilt insbesondere auch, soweit über das Entstehen des Vertragsverhältnisses und dessen Wirksamkeit gestritten wird.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen.